FAQ

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen einen schnellen Überblick und klare Informationen bieten

Welche neurologischen Erkrankungen werden begutachtet?

Wir bieten neurologische Begutachtung zum Post COVID-Syndrom und ME/CFS an, sowie neuropsychologische Begutachtung zum Post COVID-Syndrom, ME/CFS, Schädel-Hirn-Trauma, Parkinson-Erkrankung, dementiellen Erkrankungen und zur Fahreignung. Wir begutachten in unserer Praxis ausschließlich Erwachsene. Falls Sie sich unsicher sind, ob wir das richtige Fachgebiet für Ihren Fall sind, kontaktieren Sie uns vorab per Email unter info@gutachtenpraxis-lueneburg.de.

Wer kann eine Begutachtung bei der Gutachtenpraxis Lüneburg in Auftrag geben?

Als Versicherung/Berufsgenossenschaft können Sie uns mit Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit oder zum Kausalzusammenhang beauftragen. Hierfür schicken Sie uns bitte den Gutachtenauftrag sowie die zugehörige Akte direkt zur Prüfung zu.

Als Richter oder Richterin können Sie uns als Sachverständige gemäß §109 SGG beauftragen. Wir übernehmen Fragen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit oder zum Kausalzusammenhang. Hierzu können Sie unser MJP nutzen.

Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin können Sie uns als Sachverständige gemäß §106 SGG beauftragen, indem Sie uns beim Gericht als Sachverständige nominieren. Hierzu empfehlen wir Ihnen, vorher Kontakt mit uns aufzunehmen, um abzuklären, ob die Erkrankung Ihres Mandanten oder Ihrer Mandantin in unser Fachgebiet fällt.

Als Privatperson übernehmen wir nur die Abklärung der geistigen Leistungsfähigkeit zur Kraftfahreignung. Andere Gutachtenaufträge akzeptieren wir nicht von Privatpersonen. Für einen Termin melden Sie sich gern unter info@gutachtenpraxis-lueneburg.de. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte, Ziffer 85 plus die eingesetzten Testverfahren nach Ziffer 856.

Wie läuft eine neuropsychologische Begutachtung ab?

Für Gutachtenprobanden und -probandinnen ist oft besonders wichtig zu wissen: Eine Untersuchung ist kein „Verhör“ und kein „Trick“. Sie besteht aus Gespräch, Aufgaben am Tisch oder Computer sowie ggf. Fragebögen. Manche Aufgaben wirken leicht, andere ungewohnt oder anstrengend. Das ist normal, denn Neuropsychologie misst nicht nur Wissen, sondern vor allem kognitive Prozesse. Sie müssen vor dem Termin nichts „trainieren“ oder lernen; hilfreicher ist es, möglichst ausgeruht zu kommen, Hilfsmittel (Brille/Hörgerät) mitzubringen und so zu antworten, wie es Ihnen tatsächlich geht. Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Gutachterin anlügen oder Ihre eigene Leistungsfähigkeit schlechter oder besser darstellen, als sie es tatsächlich ist.

Der typische Ablauf einer neuropsychologischen Begutachtung umfasst mehrere Bausteine: Zunächst werden die Fragestellung und die vorliegenden Unterlagen (z. B. Arztberichte, Befunde) durch die Gutachterin gesichtet. Es folgt ein strukturiertes Anamnesegespräch, in dem Beschwerden, Verlauf, Alltag, berufliche Anforderungen sowie relevante medizinische und psychosoziale Faktoren erfasst werden. Daran schließt sich die testpsychologische Untersuchung an, die je nach Fragestellung des Auftraggebers und persönlichen Beschwerden der Probanden/Probandinnen unterschiedliche kognitive Domänen abdeckt. Für die testpsychologische Untersuchung gibt es wissenschaftliche Leitlinien, an die wir uns streng halten. Entsprechend dieser Leitlinien werden Verfahren eingesetzt, die prüfen, ob die erhobenen Testergebnisse zuverlässig interpretierbar sind (z. B. ob ausreichend konsistent und mit angemessener Anstrengungsbereitschaft gearbeitet wurde und ob das Beschwerdebild in sich stimmig ist). Diese Validitätsprüfung dient nicht der Unterstellung, sondern der Qualitätssicherung: Ein Gutachten ist nur dann fair, wenn es auf Daten basiert, die belastbar sind.

Die Ergebnisse werden anschließend integriert und in einem mehrseitigen Gutachten strukturiert dargestellt.

Wie kann ich mich bei Ihnen begutachten lassen?

Direkte Gutachtenaufträge von Privatpersonen übernehmen wir ausschließlich zur Fragestellung der theoretischen Kraftfahreignung. Falls Sie eine Kopfverletzung, einen Schlaganfall oder eine Hirnblutung erlitten haben, und unklar ist, ob Sie die geistige Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzen, können Sie uns direkt beauftragen unter info@gutachtenpraxis-lueneburg.de

Falls Ihre Versicherung/Berufsgenossenschaft Sie darüber informiert, dass Sie begutachtet werden sollen, wird sie Ihnen eine Gutachterauswahl zur Verfügung stellen. Falls Sie mit dieser Gutachterauswahl unzufrieden sind, können Sie Ihrer Versicherung mitteilen, dass Sie bei uns begutachtet werden wollen. Dann beauftragt Ihre Versicherung uns mit Ihrer Begutachtung und wir teilen Ihnen einen Termin mit. 

Falls Sie sich in einem Sozialgerichtsverfahren befinden, in dem Sie gegenüber Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen und diese Versicherung Ihre Ansprüche anzweifelt, können Sie beim Gericht beantragen, dass ein sogenanntes „Parteigutachten“ gemäß §109 SGG bei uns durchgeführt wird. In diesem Fall benennen Sie uns als Gutachterinnen gegenüber dem Gericht, und das Gericht beauftragt uns mit dem Parteigutachten. 

Wie lange dauert eine neuropsychologische Begutachtung?

Die Dauer variiert je nach Fragestellung, in der Regel nimmt zwischen drei und vier Stunden in Anspruch. Sie dürfen vorher frühstücken und sich auch etwas zu essen oder trinken mitbringen. Versuchen Sie, so ausgeruht in den Untersuchungstermin zu kommen, wie möglich.

Sie dürfen einen Angehörigen oder eine Angehörige zum Anamnesegespräch mitbringen. Während der testpsychologischen Untersuchung wird Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige außerhalb des Untersuchungszimmers warten müssen.

Unabhängige neuropsychologische Begutachtungen in Lüneburg

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